Belüftung
In allen Aufenthaltsbereichen sollte eine hohe Luftwechselrate möglich und überwachbar sein. Je höher die Luftwechselrate ist, desto geringer ist das Infektionsrisiko bei luftgetragenen Infektionswegen. Zudem wird einer Hitzebildung bei ausreichend mechanischer Belüftung und Aufmerksamkeitsdefiziten vorgebeugt.
Empfehlungen für Schule
Wenn möglich sollten Klassen-, Fach-, Pausen- & Gruppenräume, Flure, Lehrerzimmer, Aula, Cafeteria, Sanitäranlagen und die Nachmittagsbetreuung mechanisch belüftet werden.
CO2 Messgeräte sollten in allen hochfrequentierten Räumen im Türbereich 1,1m hoch oder unter der Decke aufgestellt sein. In größeren Räumen sind mehrere Messgeräte sinnvoll. Die Displays müssen immer sichtbar sein. Bei Einsatz einer RLT-Anlage müssen die Daten zentral erfassbar sein. Fest installierte Sensoren sind mobilen vorzuziehen. Mitarbeitende müssen über die Nutzung und erforderliche Handlungen bei Messung einer ungenügenden Luftqualität aufgeklärt sein.
In einer pandemische Situation sollte in Klassen-, Fach-, Pausen- & Gruppenräumen, Fluren, Lehrerzimmer, Aula, Cafeteria, Sanitäranlagen und der Nachmittagsbetreuung eine CO2 -Konzentration von < 800 ppm bzw. Mindestlüftung >54 m3/(Stunde · Person) und in einer normalen Situation eine CO2 -Konzentration von < 1000 ppm, Mindestlüftung >36 m3/(Stunde · Person) bestehen.
Falls nur eine gemeinsame, innenliegende Erschließung aller Kohortenbereiche vorhanden ist, sollte diese verstärkt belüftet werden können. Korridore sollten generell mit Fenstern oder Oberlichtern bzw. einer RLT-Anlage ausgestattet sein. Ist eine bauliche Kohortierung vorgesehen, so ist auch die Belüftung entsprechend vorzusehen, sodass Querkontaminationen durch lüftungstechnische Kohortierung vermieden werden.
Bodentiefe Fenster oder Doppelflügeltüren nach Außen und möglichst auf zwei Seiten des Klassenraumes sollten die Möglichkeit einer guten, natürlichen Durchlüftung bieten. Große Fensterflächen müssen beschattet sein. Die Personensicherheit muss in allen Geschossen gegeben sein.
Die Inhalte der Wissensplattform dienen als Planungsempfehlungen und können von den Nutzenden in Ihre Planung integriert werden. Sie dienen jedoch ausschließlich als ergänzende Empfehlung zu geltenden Gesetzen und Richtlinien. Aktuelle Sicherheits- und Bauvorschriften müssen eingehalten werden.