Gesamtempfehlungsliste
Die folgende Gesamtempfehlungsliste umfasst die Empfehlungen aller Infrastrukturen und kann gefiltert werden. Die konkreten Entwurfsprinzipien, und diesen zugeordnete Empfehlungen sowie erläuternde Best-Practice-Beispiele können auf den jeweiligen Infrastrukturseiten eingesehen werden. Weitere infrastrukturübergreifende Empfehlungen der Lüftungstechnik befinden sich auf der Seite Lüftungstechnik.
Filter
Liste
Infrastruktur
Alten- und Pflegeheime
Arztpraxen
Kindertagesstätten
Schulen
Themen
Bau
Lüftungstechnik
10 Essentials
Zurücksetzen
Infektionspräventives Potenzial
hoch
mittel
gering
Aufwand in der Umsetzung Neubau
groß
mäßig
gering
nicht möglich
Aufwand in der Umsetzung Bestand
groß
mäßig
gering
nicht möglich
Die Pflegeeinrichtungen sollten die Möglichkeit der Nutzung einer Wlanverbindung haben. Außerdem sollten alle Arbeitsplätze der Pflegeeinrichtung mit LAN-Anschluss ausgestattet sein.
Ein digitaler Dokumentationsplatz sollte bei den Mitarbeitendenräumen vorhanden sein, besser noch einer pro Wohngruppen.
Ein moderner Klingelruf bspw. auf die Smartwatch der Mitarbeitenden kann Laufwege und direkte Kontakte reduzieren.
Für Personal und Bewohnende müssen pro Wohnbereich getrennte Sanitäreinrichtungen vorhanden sein.
Sanitärzellen für Bewohnende sollten ausreichend dimensioniert sein, um einen reibungslosen Pflegebetrieb zu ermöglichen.
In unmittelbarer Nähe zu den Umkleiden sollten WC-Anlagen und Duschen für Mitarbeitende vorhanden sein.
Eine Halterung für Desinfektionsmittelspender (DMS) sollte in jedem Bewohnendenzimmer sichtbar und gut erreichbar am Point of Care vorhanden sein. Nach Bedarf ist die Desinfektionsmittelflasche anzubringen. In jedem Personalraum sollte ein festinstallierter DMS angebracht werden. In jedem reinen und unreinen Arbeitsraum muss ein DMS vorgehalten werden. Zugänglichkeit sollte nur für Mitarbeitende gegeben sein.
Ein unreiner Arbeitsraum sollte pro Wohnbereich mit geeigneter Ausstattung (z.B. Reinigungs-Desinfektionsgeräte (RDG) ) zur suffizienten Aufbereitung von Pflegematerialien und -gegenständen vorhanden sein.
An den Ausgängen der Umkleiden sollte es einen Abwurfeimer für unreine Arbeitskleidung geben.
Für eine Grundreinigung im Zuge einer Ausbruchssituation sollten die Oberflächen von Böden und Mobiliar glatt und gut abwischbar sein, sodass eine Wischdesinfektion suffizient durchgeführt werden kann.
Es sollten Seifen- und Papierspender mit überwachbarem Füllstand verbaut sein.
Pflegemittel wie Lifter, usw. können über ein Trackingsystem verortet werden
Es sollte im Akutfall die Möglichkeit zum Errichten einer temporären Schleuse mit Abwurfeimer, Handschuhspender, Desinfektionsmittelspender, Tütenspender, und Hocker und einer Fläche von ca. 2x2m zum An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung vor jedem Wohnbereich und am Personaleingang geben. Andernfalls kann der Vorbereich eines Patient*innenzimmers dafür genutzt werden.
Es sollten ausreichend große und barrierefreie Freiflächen pro Kohortenbereich vorhanden sein, die auch bspw. durch Segeltücher beschattet werden können.
Wenn möglich sollten hochfrequentierte Räume wie Speise- & Aufenthaltsräume, Sanitäranlagen, Multifunktionsräume, Flure, Besucherräume, Umkleiden, Pflegestützpunkt und Pausenräume mechanisch belüftet sein.
In einer pandemische Situation sollte in den genannten Räumen eine CO2-Konzentration von < 800 ppm bzw. Mindestlüftung >54 m3/(Stunde · Person) und in einer normalen Situation eine CO2-Konzentration von < 1000 ppm, Mindestlüftung >36 m3/(Stunde · Person) bestehen.
Es sollten festinstallierte CO2 Messgeräte in allen Gemeinschaftsräumen installiert sein. In größeren Räumen sind mehrere Messgeräte sinnvoll. Die Displays müssen immer sichtbar sein. Bei Einsatz einer RLT-Anlage müssen die Daten zentral erfassbar sein. Fest installierte Sensoren sind mobilen vorzuziehen. Mitarbeitende müssen über die Nutzung und erforderliche Handlungen bei Messung einer ungenügenden Luftqualität aufgeklärt sein.
In hochfrequentierten Räumen wie Eingangsbereich, Speiseräumen und Fluren sollte eine Querlüftung oder starke Durchlüftung durch fassadenseitige, großzügige Fensterflächen möglich sein. Oberlichter eignen sich besonders für die Vereinbarkeit von guter Durchlüftung und gleichzeitiger Personensicherheit.
In den Wohnbereichen ist eine lüftungstechnische Lösung vorzusehen, die es verhindert, dass es zu Querkontaminationen zwischen Wohnräumen untereinander über den Flur kommt. Dafür sollte der Flur sehr gut be- und entlüftet werden und als Senke fungieren.
Pro Kohortenbereich sollte ein reiner und ein unreiner Lagerraum vorhanden sein. Im Isolationsfall muss das zugewiesene Personal alle erforderlichen Materialien und Pflegemittel erreichen, ohne Kontakt zu anderen Kohorten.
Pro Wohnbereich sollte es eine geschlossene Lagerfläche mit Steckdosen für Gerätschaften und Hilfsmittel wie Lifter, Reinigungsmaschinen, Hebe- und Pflegemittelwagen vorgesehen sein.
Es sollten flexibel nutzbare Lagerflächen vorgesehen sein, in denen Desinfektionsmittel, PSA und Mobiliar aus Bereichen, die temporär nicht mehr genutzt werden sollen, gelagert werden kann.
Sanitäranlagen sollten getrennt für Bewohnende wie für Besuchende bei Gemeinschaftsräumen vorhanden sein.
Die Patient*innenzimmer sollten als Einzelzimmer mit eigener Sanitäranlage konfiguriert sein. Für Paare können Zimmer mit verschieb- bzw. herausnehmbaren Wänden oder einem Vorflur/ Vorraum mit Zugang zu den jeweiligen Einzelzimmern geplant werden.
Die Zimmer müssen eine ausreichende Größe vorweisen, damit Pflegende Hilfsmittel wie z.B. Lifter uneingeschränkt nutzen können. Außerdem sollte ausreichend Bewegungsfreiheit und Abstellflächen vorhanden sein.
Die jeweiligen Wohnbereiche sollten innerhalb eines Geschosses und ohne lange Flure angeordnet sein.
Vom Pflegestützpunkt aus sollte der Zugang zum Wohnbereich einsehbar sein.
Umkleiden sollten unmittelbar am Personaleingang oder alternativ auf/vor den einzelnen Wohnbereichen angeordnet sein. Die Dimensionierung der Umkleiden sollte die Einhaltung der Mindestabstände ermöglichen.
Es sollten Multifunktionsräume und -flächen innenliegend oder außenliegend am Eingangsbereich bzw. an den Zugängen auf das Gelände vorhanden sein. Die außenliegenden Flächen sollten eben und trittfest sein sowie mit einer Stromversorgung bspw. für die Nutzung der Fläche als Teststation oder als temporärer Besucherbereich ausgestattet sein und mit einem Fahrzeug inkl. Wendemöglichkeit erreichbar sein.
Durch Fenster sichtbare Orientierungspunkte im Außenraum unterstützen die Verortung von Menschen, die mit Demenz leben, im Gebäude. Das Vermeiden von Sichtbezügen zwischen unterschiedlichen inneren Bereichen des Gebäudes reduziert den Bewegungsdrang.
Es sollte nur einen zentralen Eingang auf das Gelände geben. Jedes Gebäude des Pflegeheims sollte nur überwachte Zugänge aufweisen. Zusätzlich zu einem Haupteingang sollte eine innenliegende, separate Erschließung für einzelne Wohnbereiche ermöglicht werden.
Die separate Erschließung pro Kohortenbereich sollte über einen Aufzug möglich sein.
Der Besucherbereich sollte von außen oder direkt vom Haupteingang aus erreichbar und einsehbar sein.
Übergeordnete Funktionsbereiche (z.B. Cafeteria und Zentrallager, Küche) der Pflegeeinrichtung sollten zentral erreichbar sein, ohne dass andere Funktionsbereiche und Kohorten durchkreuzt werden müssen. Ebenfalls sollten Kohorten erreichbar sein ohne andere Kohorten zu durchqueren.
Fluchtwege sollten für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt sein, um als zusätzliche Erschließungswege in pandemischen Situationen zu fungieren.
Der Verwaltungstrakt und weitere Funktionsbereiche der Mitarbeitenden sollten eigenständig zu erschließen sein. Die Zutrittsmöglichkeiten sollten durch Schlüssel/ Transponder geregelt sein.
Es sollte einen zentral erreichbaren Abschiedsraum mit unmittelbarem Zugang nach Außen geben.
Freistehende Gebäude, insbesondere Pavillon- und Kammstrukturen, Gebäude mit Innenhof und/oder Außentreppen, bei kompakteren Strukturen aber auch Laubengänge oder Terrassierung erleichtern eine dezentrale, außenliegende Erschließung.
Die Größe eines Kohortenbereichs sollte jeweils nach Kapazität des Pflegeteams gewählt werden. Sobald mehr als eine Wohngruppe infiziert ist, können diese funktional im Betrieb zusammengelegt werden.
Für eine Grundreinigung im Zuge einer Ausbruchssituation sollten die Oberflächen von Böden und Mobiliar glatt und gut abwischbar sein, sodass eine Wischdesinfektion suffizient durchgeführt werden kann.
Durch eine geeignete Telefonanlage und Softwarepakete zur Digitalisierung von Prozessen (Terminvergabe, remote Krankmeldungen, Rezeptausstellung etc.) können Patient*innenkontakte innerhalb der Praxis vermieden werden.
Zugänge zu Kohortenbereichen sollten einen hohen Wiedererkennungswert haben. Es sollte Farb- und Materialwechsel zwischen Gebäudeabschnitten und einzelnen Patient*innenzimmern sowie eine Wegeführung durch das Gebäude mittels Farbe, Bebilderung oder Gegenständen zu einzelnen Kohorten und Funktionsbereichen geben. Eine hierarchisierende Beleuchtung sollte Patient*innen ebenfalls in der Wegeführung anleiten.
Die Grundrisstruktur sollte einfach gehalten werden sowie eindeutig auffindbare Erschließungskerne bieten.
Programmatische Anziehungspunkte und breite Hauptachsen unterstützten zielgerichtete Bewegungsmuster.
Ein individuell gestalteter Aufenthaltsraum sollte pro Kohorte als Orientierungs- und Anlaufpunkt vorhanden sein.
Die Breite von Bewegungsflächen sollte je nach Frequentierung angepasst sein.
Bewegungsflächen sollten zur einfacheren Reinigbarkeit und Desinfektion möglichst ohne Stützpfeiler und ohne Vor-/Rücksprünge gebaut sein.
Es sollte nach Möglichkeit eine Durchreiche zwischen dem Labor und den Sanitäranlagen der Patient*innen geben, um Transportwege zu vermeiden.
Reine und unreine Arbeitsplätze (z.B. für die Vorbereitung von Spritzen/Aufbereitung von Medizinprodukte) sollten voneinander getrenntvorhanden sein. Dazu kann bspw. als Minimalanforderung ein Spritzschutz zwischen Waschbecken und reinen Arbeitsplätzen installiert werden.
Händedesinfektionsmittelspender sollten jeweils maximal in Armlängenabstand an allen Arbeitsplätzen der Mitarbeitenden positioniert sein. Zusätzlich sollten sie auch in Sanitäranlagen und am Eingang unmittelbar einsehbar angebracht sein. Alternativ sollte es Kitteltaschenflaschen für Mitarbeitende geben.
Bei Behandlungen, bei denen Sekrete freigesetzt werden, sollte ein Waschbecken möglichst ohne Überlauf vorhanden sein.
Das Labor sollte über ausreichend große und leicht zu reinigende sowie desinfizierbare Arbeits- und Lagerflächen verfügen.
Wenn möglich sollten hochfrequentierte Räume wie Behandlungs- und Wartezimmer, Pausenraum, Sanitäranlagen sowie Flure mit Wartebereich mechanisch belüftet sein.
Es sollten festinstallierte CO2 Messgeräte im Anmeldebereich, Pausenraum, Warte- und Behandlungszimmern installiert sein. In größeren Räumen sind mehrere Messgeräte sinnvoll. Die Displays müssen immer sichtbar sein. Bei Einsatz einer RLT-Anlage müssen die Daten zentral erfassbar sein. Fest installierte Sensoren sind mobilen vorzuziehen. Mitarbeitende müssen über die Nutzung und erforderliche Handlungen bei Messung einer ungenügenden Luftqualität aufgeklärt sein.
In einer pandemische Situation sollte in Behandlungs- und Wartezimmern, Pausenraum, Sanitäranlagen und Fluren mit Wartebereich sowie generell in Infektionsbehandlungszimmern eine CO2 -Konzentration von < 800 ppm bzw. Mindestlüftung >54 m3/(Stunde · Person) und in einer normalen Situation eine CO2 -Konzentration von < 1000 ppm, Mindestlüftung >36 m3/(Stunde · Person) bestehen.
Eine Querlüftung bzw. großzügige Fensterflächen ermöglichen eine natürliche Belüftung in hochfrequentierten Aufenthaltsräumen wie Pausenraum, Behandlungs- und Wartezimmer. Eckzimmer sind für die Belüftung vorteilhaft. Zusätzliche Oberlichter können zu einer verbesserten natürlichen Belüftung beitragen. Eine mechanische Belüftung ist einer natürlichen Belüftung allerdings vorzuziehen.
Funktionsräume sollten innenliegend und Behandlungszimmer, Wartezimmer etc. außenliegenden angeordnet sein, damit diese mit großen Fensterflächen ausgebildet werden können.
Im Falle einer mechanischen Be- und Entlüftung kann ein niedrigerer Luftdruck in den Behandlungszimmern und im Wartebereich die Ausbreitung von Aerosolen in die restlichen Räumlichkeiten der Praxis reduzieren.
Es sollte reine und unreine Lagerflächen geben, die nur für das Personal zugänglich sind.
Für Patient*innen und Personal müssen getrennte Sanitäranlagen vorhanden sein.
Die Bewegungsflächen vor der Anmeldung, im Treppenhaus, vor Aufzügen und dem Zugang zur Arztpraxis sollten ausreichend groß sein, um Wartenden und Vorbeigehenden genügend Platz mit einem Abstand von 1,5m zueinander zu garantieren.
Es sollte den Mitarbeitenden vorbehaltene Erschließungen innerhalb der Arztpraxis geben, sodass die Kontakte auf den allgemeinen Erschließungsflächen verringert werden.
Fluchtwege sollten für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt sein, um als zusätzliche Erschließungswege in pandemischen Situationen zu fungieren.
Wartezimmer/-bereich(e), Anmeldung und Praxiszugang sollten nah beieinander angeordnet sein.
Falls keine zeitliche Staffelung der Infektionssprechstunde und der regulären Sprechstunde besteht, sollte wenn möglich ein getrenntes Wartezimmer für Patient*innen mit Infektionsverdacht vorgehalten werden.
Es sollten ausreichend Wartezimmer und Wartebereiche vorhanden sein. Die Wartezimmer sollten ausreichend groß dimensioniert werden, sodass der Abstand in pandemischen Zeiten zwischen Patient*innen 1,5m beträgt. Wartezimmer sind Wartebereichen bei nicht ausreichender Belüftung von Fluren vorzuziehen.
Eine diverse Struktur aus unterschiedlich großen Räumen begünstigt die flexible Umnutzung der vorhandenen Räumlichkeiten in akuten pandemischen Situationen zur Kohortierung und Umsetzung von Impfungkampangen.
Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Behandlungszimmer mehr als anwesende Ärzt:innen vorhanden sein. Dadurch kann während der Nutzung eines Behandlungszimmer das weitere Zimmer hygienisch vor- oder nachbereitet werden oder die zusätzlichen Räumlichkeiten zur Kohortierung von Patient*innen genutzt werden.
Es sollten Multifunktionsräume und -flächen am Eingangsbereich bzw. an den Zugängen auf das Gelände geschaffen werden. Die außenliegenden Flächen sollten eben und trittfest sein sowie mit Stromversorgung bspw. für die Nutzung der Fläche als Teststation ausgestattet sein.
Falls Parkplatzflächen verfügbar sind, sollte das Szenario einer temporären Umnutzung einer Teilfläche als Anamnese-, Triage- oder Testbereich erwogen werden.
Handschuhspender sollten in der unmittelbaren Nähe der Wickeltische bei den Krippenkindern platziert sein.
Es sollten Ablageflächen in Gruppenräumen vorhanden sein.
Sanitäranlagen sollten mit einem sichtbaren und nur für die Erzieher erreichbaren Desinfektionsmittelspender ausgestattet sein.
Für eine Grundreinigung im Zuge einer Ausbruchssituation sollten die Oberflächen von Böden und Mobiliar glatt und gut abwischbar sein, sodass eine Wischdesinfektion suffizient durchgeführt werden kann.
Direkte Sichtbezüge stellen eine gute Übersichtlichkeit sicher. Dazu sollte die zentrale Anmeldung den Eingang, die Wartezimmer und die Zu- und Abgänge der Behandlungszimmer überblicken können. Bei Glastüren oder -wänden innerhalb der Arztpraxis ist auf die Privatsphäre und den Datenschutz zu achten.
Durch ein stark ausgebildetes Farb(leit)system oder Hinweisschilder auf z.B. die Infektionssprechstunde können Wegeführung in Ärztezentren und MVZs klar gekennzeichnet werden. Eine hierarchisierende Beleuchtung kann ebenfalls zur Orientierung und eindeutigen Wegeführung beitragen.
Die Erschließungskerne sollten in Ärztezentren und MVZs eindeutig auffindbar und wenn möglich einsehbar sein.
Durch Markierungen auf dem Boden im Anmeldebereich können Mindestabstände eingehalten werden.
Durch eine verdachtsspezifisch getrennte Erschließung sowie Wartebereiche können Kontakte zwischen Patient*innen mit und ohne Infektionsverdacht bis zur Anamnese vermieden werden. Im Erdgeschoss können bodentiefe Fenster eine temporäre dezentrale Erschließung ermöglichen. Eine zeitliche Staffelung der Terminvergabe ist zur Reduzierung des Infektionsrisikos ebenfalls möglich.
Aufenthalts- und Erschließungsräume, die für die Übergabe und als Gaderobe genutzt werden, sollten ausreichend Fenster mit der Möglichkeit der großflächigen Öffnung zur regelmäßigen Lüftung haben. Oberlichter eignen sich besonders für die Vereinbarkeit von guter Durchlüftung und gleichzeitiger Personensicherheit.
Versorgungsgegenstände wie z.B. Spielsachen und Bettzeug sollten kohortenspezifisch aufbewahrt werden können.
In jedem Kohortenbereich muss es sowohl offene wie auch verschließbare Lagerflächen geben.
Pro Kohortenbereich sollte eine Sanitäranlage vorhanden sein.
Für Personal, Kinder und ggf. Besuchende müssen getrennte Sanitäranlagen vorhanden sein.
In Abhängigkeit zur räumlichen Situation sollte ein Waschbecken mit Warmwasser bei Gruppenräumen angeordnet sein.
Zahnputzbecher und Handtücher sollten räumlich entzerrt aufbewahrt werden können, um eine Verwechslung untereinander zu vermeiden.
Eine gemeinsame Dusche sollte zentral und gut erreichbar zwischen den einzelnen Kohortenbereichen liegen.
Es muss ein Wickeltisch pro Kohortenbereich bei den Krippenkindern vorhanden sein.
Eine räumliche Entzerrung der Übergabesituation sollte geplant sein, sodass bei Übergabe des Kindes und Ablage von Kleidungsstücken im Garderobenbereich Abstände eingehalten werden können.
Der Hof sollte für pädagogische Mitarbeitende leicht zu überblicken sein, sodass sich Gruppen getrennt voneinander aufhalten können.
Es sollten Multifunktionsräume und -flächen innenliegend oder außenliegend am Eingangsbereich bzw. an den Zugängen auf das Gelände geschaffen werden. Die außenliegenden Flächen sollten eben und trittfest sein sowie mit einer Stromversorgung bspw. für die Nutzung der Fläche als Teststation ausgestattet sein.
Zur Isolation von potentiell infektiösen Kindern bis zur Abholung durch Erziehungsberechtige, sollte ein Multifunktionsraum temporär umnutzbar sein. Dieser Raum muss gut belüftet sein.
Gruppenräume sollten für eine flexible Nutzung dimensioniert sein, sodass Flächen für kohortenspezifisches Schlafen, Essen, regulären Betrieb und Bewegungsspiele vorhanden sind. Es wird Fläche für das Hinlegen auf den persönlichen Matratzen benötigt.
Es sollten ausreichend große Freiflächen pro Kohortenbereich vorgehalten werden, die auch bspw. durch Segeltücher beschattet werden können.
Wenn möglich sollten Multifunktions-, Gruppen-, Schlaf- und Essensräume, Sanitäranlagen und der temporäre Isolationsraum mechanisch belüftet sein.
CO2 Messgeräte sollten in allen hochfrequentierten Räumen im Türbereich außerhalb der Reichweite von Kindern oder unter der Decke aufgestellt sein. In größeren Räumen sind mehrere Messgeräte sinnvoll. Die Displays müssen immer sichtbar sein. Bei Einsatz einer RLT-Anlage müssen die Daten zentral erfassbar sein. Fest installierte Sensoren sind mobilen vorzuziehen. Mitarbeitende müssen über die Nutzung und erforderliche Handlungen bei Messung einer ungenügenden Luftqualität aufgeklärt sein.
In einer pandemische Situation sollte in Multifunktions-, Gruppen-, Schlaf- und Essensräumen, Sanitäranlagen und dem temporären Isolationsraum eine CO2-Konzentration von < 800 ppm bzw. Mindestlüftung >54 m3 /(Stunde · Person) und in einer normalen Situation eine CO2-Konzentration von < 1000 ppm, Mindestlüftung >36 m3/(Stunde · Person) bestehen.
Falls nur eine gemeinsame, innenliegende Erschließung aller Kohortenbereiche vorhanden ist, sollte diese verstärkt belüftet werden können. Korridore sollten generell mit Fenstern oder Oberlichtern bzw. einer RLT-Anlage ausgestattet sein. Ist eine bauliche Kohortierung vorgesehen, so ist auch die Belüftung entsprechend vorzusehen, sodass Querkontaminationen durch lüftungstechnische Kohortierung vermieden werden.
Zugänge zum Kohortenbereich sollten für Kinder einen hohen Wiedererkennungswert haben. Es sollte Farb- und Materialwechsel zwischen Gebäudeabschnitten und einzelnen Kohortenbereichen sowie eine Wegeführung durch das Gebäude mittels Farbe, Bebilderung oder Gegenständen zu einzelnen Kohorten und Funktionsbereichen geben.
Die Grundrissstruktur sollte einfach gehalten sein und eine zentrale Magistrale sowie eine klare vertikale und gut sichtbare Erschließung bieten.
Es sollte eine zentrale Erschließung auf das Gelände mit Schutzschleuse vorhanden sein. Nach Möglichkeit sollte der Haupteingang bzw. Nebeneingänge von dem jeweiligen gruppenspezifischen Zugang zu überblicken sein.
Es sollte eine separate außen- und innenliegende Erschließung pro Kohortenbereich vorhanden sein.
Vom Haupteingang sollten direkte, außenliegende Wege zu den jeweiligen guppenspezifischen Zugängen zur Übergabe des Kindes angelegt sein. Die Zuwegung sollte einen festen Untergrund aufweisen.
Fluchtwege sollten für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt sein, um als zusätzliche Erschließungswege in pandemischen Situationen zu fungieren.
Freistehende Gebäude, insbesondere Pavillon- und Kammstrukturen, Gebäude mit Innenhof, und/oder Außentreppen, bei kompakteren Strukturen aber auch Laubengänge oder Terrassierung erleichtern eine dezentrale, außenliegende Erschließung.
Es sollten getrennte Kohortenbereiche bestehend aus einem Gruppenraum, einer Sanitäranlage, ein Essensraum, einer Garderobe und ggf. einer (Tee-)Küche geplant werden.
Die jeweiligen Kohortenbereiche sollte innerhalb eines Geschosses und ohne lange Flure angeordnet sein.
Sanitäranlagen müssen für Lehrkräfte und Schüler*innen getrennt vorhanden sein.
Es sollten Seifen- und Papierspender mit überwachbarem Füllstand verbaut sein.
Die Toilettenspülung und Waschbecken sollten automatisch oder kontaktlos funktionieren.
Klassenräume sollten mit einen Lehrkraftbereich mit 1,5-2m Abstand zum Schüler*innenbereich zoniert sein.
Für eine Grundreinigung im Zuge einer Ausbruchssituation sollten die Oberflächen von Böden und Mobiliar glatt und gut abwischbar sein, sodass eine Wischdesinfektion suffizient durchgeführt werden kann.
Klassen- und Multifunktionsräume sollten mit einem Mikrofon, einer Leinwand, einem Projektor bzw. einem Smartboard oder Webcam und einer ausreichend starken Internetverbindung für Streaming ausgestattet sein. Das Übertragen eines Streams sollte in andere Klassenräume und in das Homeschooling möglich sein. Ein LAN-Kabel Anschluss und eine Steckdose muss in der Nähe des Lehrerpults vorgehalten werden.
Ein Zugriff auf das Wlan und eine Stromversorgung sollten auch in Außenklassenzimmern verfügbar sein.
Ein Klassenraum sollte ein Mindestmaß an akustischer Qualität haben, sodass eine Lehrkraft sowohl guten Präsenz- als auch digitalen Unterricht abhalten kann.
Eine gute Übersicht in die einzelnen Funktionsbereiche sollte für die Betreuende gewährleistet sein. Kinder sollten dagegen eine gute Übersicht nur über ihren eigenen Kohortenbereich haben.
Jede Schule sollte eine Innenfläche wie die Sporthalle, Aula, etc. zur Umnutzung für temporäre Test- bzw. Behandlungsstationen oder für getrennten Unterricht und Klausuren technisch und prozessual vorbereiten.
Im Außenraum sollten räumlich, akustisch sowie visuell voneinander getrennte und befestigte Flächen zur barrierefreien und temporären Nutzung vorgehalten werden. Diese können als Außenklassenzimmer eingerichtet oder als Freiluftcafeteria genutzt werden.
Es sollten ausreichend große Freiflächen pro Kohortenbereich vorgehalten werden, die auch bspw. durch Segeltücher beschattet werden können.
Wenn möglich sollten Klassen-, Fach-, Pausen- & Gruppenräume, Flure, Lehrerzimmer, Aula, Cafeteria, Sanitäranlagen und die Nachmittagsbetreuung mechanisch belüftet werden.
CO2 Messgeräte sollten in allen hochfrequentierten Räumen im Türbereich 1,1m hoch oder unter der Decke aufgestellt sein. In größeren Räumen sind mehrere Messgeräte sinnvoll. Die Displays müssen immer sichtbar sein. Bei Einsatz einer RLT-Anlage müssen die Daten zentral erfassbar sein. Fest installierte Sensoren sind mobilen vorzuziehen. Mitarbeitende müssen über die Nutzung und erforderliche Handlungen bei Messung einer ungenügenden Luftqualität aufgeklärt sein.
In einer pandemische Situation sollte in Klassen-, Fach-, Pausen- & Gruppenräumen, Fluren, Lehrerzimmer, Aula, Cafeteria, Sanitäranlagen und der Nachmittagsbetreuung eine CO2 -Konzentration von < 800 ppm bzw. Mindestlüftung >54 m3/(Stunde · Person) und in einer normalen Situation eine CO2 -Konzentration von < 1000 ppm, Mindestlüftung >36 m3/(Stunde · Person) bestehen.
Falls nur eine gemeinsame, innenliegende Erschließung aller Kohortenbereiche vorhanden ist, sollte diese verstärkt belüftet werden können. Korridore sollten generell mit Fenstern oder Oberlichtern bzw. einer RLT-Anlage ausgestattet sein. Ist eine bauliche Kohortierung vorgesehen, so ist auch die Belüftung entsprechend vorzusehen, sodass Querkontaminationen durch lüftungstechnische Kohortierung vermieden werden.
Bodentiefe Fenster oder Doppelflügeltüren nach Außen und möglichst auf zwei Seiten des Klassenraumes sollten die Möglichkeit einer guten, natürlichen Durchlüftung bieten. Große Fensterflächen müssen beschattet sein. Die Personensicherheit muss in allen Geschossen gegeben sein.
Bedarfsgerechte Lagerflächen in Form von Regalen, Spints oder Vorräumen sollten pro Kohortenbereich vorgehalten werden.
Zugängliche Schließfächer für Unterrichtsmaterialien sollten in Klassenzimmern zur Verfügung stehen.
Die jeweiligen Kohortenbereiche sollten ohne lange Flure angeordnet sein.
Wichtige und jahrgangsübergreifende Einrichtungen wie die Cafeteria, Bibliothek, Sporthalle, Verwaltung und Lehrerzimmer sollten zentral angeordnet sein.
Unmittelbar neben den jeweiligen Kohortenbereichen und jahrgangsspezifisch angegliederte Flächen wie ein Raucherbereich, Spielplatz, etc., vermeiden das Abkürzen durch andere Kohortenbereiche und Funktionsbereiche.
Schulhöfe mit ausreichender Größe und mit verschiedenen Zugängen erlauben eine temporäre Unterteilung in Kohortenbereiche.
Der Schulhof sollte leicht zu überblicken sein.
Das Lehrerzimmer sollte bei einem großen Lehrerkollegium durch raumhoch abschließende Trennwände in stufenspezifische Gruppen unterteilbar sein oder durch Ausweichräume ergänzt werden. Genügend Waschbecken sollten für die jeweils entstehenden Bereiche vorgehalten sein.
Der Platzbedarf für die Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung sollte mitgeplant sein.
Es sollten Multifunktionsräume und -flächen innenliegend oder außenliegend am Eingangsbereich bzw. an den Zugängen auf das Gelände vorhanden sein. Die außenliegenden Flächen sollten eben und trittfest sein sowie mit einer Stromversorgung bspw. für die Nutzung der Fläche als Teststation ausgestattet sein.
Eine vom Außenraum erkennbare Lesbarkeit der Raumanordnung (Fassade, Kubatur, Beschilderung) sollte sichergestellt sein.
Zugänge zum Kohortenbereich sollten für Kinder einen hohen Wiedererkennungswert haben.
Bewegungsflächen sollten zur einfachereren Reinigbarkeit und Desinfektion möglichst ohne Stützpfeiler und ohne Vor-/Rücksprünge gebaut sein.
Die Grundrissstruktur sollte einfach gehalten werden, eine zentrale Magistrale sowie eindeutig auffindbare Erschließungskerne bieten.
Hochfrequentierte Funktionsbereiche wie die einzelnen Trakte von Jahrgangsstufen, die Trakte von Fachräumen, die Cafeteria, Bibliothek, Sporthalle und Verwaltung sollten jeweils über separate innenliegende Zugänge oder eine gemeinsame außenliegende Zuwegung verfügen.
Die Breite von Bewegungsflächen sollte je nach Frequentierung angepasst sein. Im Pandemiefall können überdachte Außenflächen hinzugeschaltet werden.
Übergeordnete Funktionsbereiche (z.B. Cafeteria und Sporthalle) sollten zentral erreichbar sein, ohne dass andere Funktionsbereiche und Kohorten durchkreuzt werden müssen. Ebenfalls sollten Kohorten erreichbar sein ohne andere Kohorten zu durchqueren.
Fluchtwege sollten für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt sein, um als zusätzliche Erschließungswege in pandemischen Situationen zu fungieren.
Freistehende Gebäude, insbesondere Pavillon- und Kammstrukturen, Gebäude mit Innenhof, und/oder Außentreppen, bei kompakteren Strukturen aber auch Laubengänge oder Terrassierung erleichtern eine dezentrale, außenliegende Erschließung.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Sicherstellung der Luftqualität im Betrieb
Liegt der CO2 Gehalt > 2000 ppm im Mittel über die Aufenthaltszeit, so sollte der Raum ohne weitere Maßnahmen nicht genutzt werden.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Sicherstellung der Luftqualität im Betrieb
Das Leistungsniveau des bestehenden HLK-Systems sollte regelmäßig überprüft werden, um festzustellen, ob die Auslegungsspezifikationen eingehalten werden.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Sicherstellung der Luftqualität im Betrieb
Wenn der CO2 Gehalt im Mittel über die Aufenthaltszeit > 1000 ppm ist, dann ist die Lüftung unmittelbar zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, wie z.B. Lüftungsmöglichkeiten erhöhen, Personenanzahl begrenzen, Aufenthaltszeit verringern
Lüftungstechnische Empfehlungen
Sicherstellung der Luftqualität im Betrieb
Testen, Einstellen und Abgleichen sind die drei wichtigsten Schritte, um den ordnungsgemäßen Betrieb von HLK-Systemen zu gewährleisten. Im Allgemeinen führt die HLK-Fachkraft Luft- und Hydronikmessungen an der HLK-Anlage durch und passt den Durchfluss nach Bedarf an, um eine optimale Leistung der gebäudebezogenen Ausrüstungssysteme zu erreichen (z.B. Energetische Inspektion & VDI 6022).
Lüftungstechnische Empfehlungen
Natürliche Belüftung
Innenhöfe, Kamm- und Pavillionstrukturen können die natürliche Be- und Entlüftung erleichtern.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Natürliche Belüftung
Hochfrequentierte Räume sollten sich zur besseren Querlüftung von Fassadenseite zu Fassadenseite erstrecken.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Natürliche Belüftung
Bei natürlicher Belüftung sollten Räume verschiedener Kohorten nicht in einer Durchzugsachse positioniert sein.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Natürliche Belüftung
Oberlichter zusätzlich zu Drehflügelfenstern sind besonders während Übergangszeiten geeignet, um gute Belüftung und Personenschutz möglichst lange Zeit im Jahr zu realisieren.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Natürliche Belüftung
Programmierbare Fenster können Räume zwischen Nutzungszeiten hybride belüften. Motorisch unterstützte automatische Fensteröffnungen (z.B. nach CO2 Gehalt gesteuert) sind besser als rein manuell zu bedienende Fensterflächen.
Es sollten Sichtfenster zu hochfrequentierten Räumen wie Klassenzimmer, dem Vorraum der Sanitäranlagen und zur Cafeteria verbaut sein.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Luftqualität im pandemischen Betrieb
Während einer Infektionswelle sollte auf eine verbesserte Raumlufthygiene geachtet werden: Der CO2 Gehalt sollte im Mittel über die Aufenthaltszeit < 800 ppm betragen (kurzzeitige Überschreitungen bis 1000 ppm sind möglich). Je höher die einem Raum zugeführte „virenfreie“ Luft und damit die Abfuhr von potentiell virenhaltiger Luft ist, desto geringer ist das Infektionsrisiko im Nah- und Fernfeld. Dieser Zusammenhang kann als direkt proportional angenommen werden. Wird z.B. der Zuluftvolumenstrom verdoppelt, so halbiert sich das Infektionsrisiko.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Luftqualität im pandemischen Betrieb
Wenn keine mechanischen Lüftungssysteme vorhanden sind, empfiehlt es sich, die Fenster aktiv zu nutzen, auch wenn dies zu thermischem Unbehagen und erhöhten Wärmeverlusten führt.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Luftqualität im pandemischen Betrieb
Offene Toilettenfenster sollten vermieden werden, wenn es eine mechanische Entlüftung gibt.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Luftqualität im pandemischen Betrieb
Wärmerückgewinnungssysteme in Lüftungsanlagen sollten überprüft werden, um sicherzustellen, dass Leckagen unter Kontrolle sind.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Luftqualität im pandemischen Betrieb
Die bedarfsgesteuerte Lüftung (Demand controlled ventilation-DCV) sollte deaktiviert werden, wenn eine geringe oder keine Raumnutzung vorliegt.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Luftqualität im pandemischen Betrieb
Von der Verwendung von Split-Systemen und Gebläsekonvektoren wird abgeraten.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Luftqualität im pandemischen Betrieb
Es könnten UV-Desinfektionssysteme in Räumen und/oder in RLT-Anlage verbaut werden, um Pathogene zu inaktivieren. Es gibt jedoch keine Standards für die Verwendung zur „Desinfektion“ der Raumluft.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Luftqualität im pandemischen Betrieb
Soll eine Ausbreitung zwischen Räumen und innerhalb eines Gebäudes vermieden werden, so können lüftungstechnische Maßnahmen zum Einsatz kommen, die jedoch mit baulichen Maßnahmen zusammengedacht werden müssen. So ist es möglich, eine effektive Kohortierung zu realisieren.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Luftqualität im pandemischen Betrieb
Vorhandene Entrauchungsempfehlungen (insbesondere maschinelle Entrauchungsanlagen) sollten als Beitrag zur erforderlichen Lüftung berücksichtigt und umgesetzt werden.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Sicherstellung der Luftqualität im Betrieb
Der regelmäßiger Filterwechsel und die Wartungsarbeiten müssen mit den üblichen Schutzempfehlungen und gemäß der VDI 6022 durchgeführt werden.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
Filtertyp (Klasse G, Klasse F, HEPA, ULPA, Aktivkohle) und Filtermenge (Primär-, Sekundärfilter usw.) sollten entsprechend dem Verwendungszweck des belüfteten Raums festgelegt sein.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
In jedem stark frequentierten Raum bzw. Aufenthaltsraum sollte eine visuelle Anzeige für die Raumluftqualität vorgesehen sein. Die Anzeigen müssen von den Raumnutzenden gut einsehbar sein. Festinstallierte Messgeräte sind mobilen vorzuziehen.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
Eine permanente Kontrolle der Luftqualität mittels CO2 Sensoren sollte in jedem Fall durchgeführt werden, unabhängig der Be-/Entlüftungsart. Für die Raumnutzenden ist die Qualität der Raumluft gut sichtbar darzustellen. Eingesetzte CO2 Sensoren sollten Mindeststandards erfüllen hinsichtlich Genauigkeit im Messbereich, Verwendungsort, Einsatzdauer und Datenspeicherung erfüllen.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
Sensoren für Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, CO2, PM usw. sollten kalibriert sein und die Umgebungsbedingungen genau an das Gebäudeautomationssystem (BAS) oder an die lokalen Steuerungen melden.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
Die Empfehlungen sollten überwacht und akustische Alarme und visuelle Benachrichtigungen festgelegt werden, die auch digital an Kontrollinstanz übermittelt werden, sobald Grenzwerte überschritten werden.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
Die relative Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 40% und 60% betragen. Eine digitale Überwachung sollte sichergestellt sein.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
Es sollte einen Kaskadendruck von sauberen zu weniger sauberen Räumen geben.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
Wenn eine CO2 Konzentration von 1000 ppm nicht eingehalten werden kann, sollten tragbare Raumluftreiniger mit HEPA-Filtern erwogen werden. Dies sollte als letzte Option erwogen werden. Die Auswahl und Positionierung des Luftreinigers sollte von einer Fachkraft vorgenommen werden (VDI-EE 4300 Blatt 14), da die Luftfilter die Schadstoffverteilung verschlechtern können.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
Bei der Auswahl und beim Betrieb der Be- und Entlüftung ist nachzuweisen, dass während der gesamten Aufenthaltszeit von Personen im Raum neben den CO2 Grenzwerten auch die thermische Behaglichkeit eingehalten wird.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Luftqualität im pandemischen Betrieb
Die Belüftung sollte durch Außenluft verstärkt werden. In stark verschmutzten Gebieten müssen die RLT Anlagen mit Außenluftfiltern versehen sein, um z.B. Feinstaub abzufiltern.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Luftqualität im pandemischen Betrieb
Es sollte bis zu 100% Außenluft verwendet werden. Die Umluft muss je nach Erreger reduziert, ausgeschaltet oder gefiltert werden.
10 Essentials
Eine alltägliche, gesundheitsfördernde Basisraumlufthygiene mit einer CO2-Konzentration von durchschnittlich maximal 1000 ppm durch eine entsprechende Be- und Entlüftung sicherstellen.
10 Essentials
Für ein gesundheitsförderndes Raumklima, das den Hitzeschutz und eine geeignete Luftfeuchtigkeit umfasst, sorgen.
10 Essentials
Bei erhöhtem, lokalem Infektionsgeschehen oder einer Pandemie den Weiterbetrieb strukturell und lüftungstechnisch ermöglichen zu können. Dazu sollten strukturell dezentrale Funktionseinheiten geplant und nach Personenbelegung angepasst mit CO2-Konzentrationen bis max. 800 ppm belüftet werden.
10 Essentials
Durch Materialwahl, Form und klare, barrierefreie Beschilderung das Gebäude und die Wegeführung übersichtlich gestalten.
10 Essentials
Möglichkeiten zum Händewaschen und ggf. zur Händedesinfektion sollten je nach Nutzergruppen und Infrastruktur bereitgestellt werden.
10 Essentials
Oberflächen sollten je nach Funktionsbereich und Anforderungen ausgewählt werden, sodass langfristig eine gute Reinigbarkeit gewährleistet ist.
10 Essentials
Wasseranschlüsse nur dort installieren, wo sie häufig genutzt werden.
10 Essentials
Das Personal einer Infrastruktur schulen, die baulichen und lüftungstechnischen Möglichkeiten dauerhaft zu betreiben und bei Ausbruchssituationen den Betriebsmodus zu wechseln.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
Sanitäranlagen sollten mechanisch belüftet sein, egal ob sie innen- oder außenliegend sind.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
Eine Basisraumlufthygiene ist in der Regel gewährleistet, wenn der CO2 Gehalt < 1000 ppm im Mittel über die Aufenthaltszeit liegt (kurzeitige Überschreitungen sind zulässig).
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
Die Einführung eines mechanischen Lüftungssystems sollte vor der natürlichen Lüftung in Betracht gezogen sein.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
Ein bevorzugtes Luftverteilungssystem ist auch bei der mechanischen Lüftung wichtig. Die höchste Lüftungwirksamkeit kann durch Quelllüftung erzielt werden.
Lüftungstechnische Empfehlungen
Basishygiene der Luftqualität
Rezirkulationszonen, Kurzschlussströme usw. sollten für eine optimale Effizienz vermieden werden.
10 Essentials
Den baulichen Gesundheitsschutz interdisziplinär, nutzernah und von Anbeginn der Bauplanung bedenken.
10 Essentials
Infektionspräventive Maßnahmen kontextbezogen planen. Dazu zählt infrastrukturspezifische Besonderheiten und Übertragungswege von Krankheitserregern, sowie das Ausgesetztsein der jeweiligen Nutzenden diesen Krankheitserregern gegenüber und deren physische und psychische Verfassung zu berücksichtigen.
Die Inhalte der Wissensplattform dienen als Planungsempfehlungen und können von den Nutzenden in Ihre Planung integriert werden. Sie dienen jedoch ausschließlich als ergänzende Empfehlung zu geltenden Gesetzen und Richtlinien. Aktuelle Sicherheits- und Bauvorschriften müssen eingehalten werden.
Arztpraxen
Kindertagesstätten/ Kitas
Schulen
Alten- und Pflegeheime
Infrastruktur Arztpraxen
In Arztpraxen treffen viele Menschen, teilweise vulnerable und teilweise auch infektiöse Personen, aufeinander. Daher sollte diese Umgebung für Mitarbeitende und Patient*innen gesundheitsschützend und infektionspräventiv gebaut sein. Ein möglichst uneingeschränkter Weiterbetrieb während einer Pandemie ist essenziell, um die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten und um zu Impfkampagnen beizutragen.
Mehr erfahren
Infrastruktur Schulen
Neben einer Basishygiene für einen gesundheitsschützenden Schulalltag ist die Öffnung von Bildungseinrichtungen während einer Pandemie wichtig, um das soziale Leben von Kindern aufrechtzuerhalten, allen Kindern Zugang zur Bildung zu ermöglichen und die Erziehungsberechtigten bei der Betreuung zu entlasten.
Mehr erfahren
Infrastruktur Kindertagesstätten
Kinder benötigen eine Umgebung zum gesunden Entwickeln, Lernen und Spielen, um ihr soziales Leben sowie die frühkindliche Bildung aufrechtzuerhalten und somit eine gleichberechtigte Entwicklung und Förderung auch außerhalb des Elternhauses zu ermöglichen. Der Weiterbetrieb während einer Pandemie ist essenziell, um die betreuenden Erziehungsberechtigten zu entlasten und eine kontinuierliche Pädagogik sicherzustellen. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko, dass Infektionen in private Umfelder weitergetragen werden.
Mehr erfahren
Infrastruktur Alten- und Pflegeheime
Es ist wichtig, die vulnerablen Personen in unserer Gesellschaft zu schützen. In Alten- und Pflegeheimen sollten die Bewohnenden im Allgemeinen, aber besonders in pandemischen Situationen, vor Infektionen geschützt und gleichzeitig nicht aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Deswegen müssen beim Bau infektionspräventive Konzepte mitgedacht werden, um die Bewohnenden bestmöglich vor vermeidbaren Infektionen zu schützen und ihnen gleichzeitig ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Mehr erfahren