Kohortierbarkeit
Das Gebäude sollte im pandemischen Fall in Kohortenbereiche und Verwaltung separiert werden können. Kohortenbereiche bestehen aus einzelnen Gruppenräumen sowie jeweils dazugehörenden Sanitäranlagen und je nach pädagogischer Relevanz zusätzlichen Räumen.
Empfehlungen für Kindertagesstätten
Es sollten getrennte Kohortenbereiche bestehend aus einem Gruppenraum, einer Sanitäranlage, ein Essensraum, einer Garderobe und ggf. einer (Tee-)Küche geplant werden.
Die jeweiligen Kohortenbereiche sollte innerhalb eines Geschosses und ohne lange Flure angeordnet sein.
Eine räumliche Entzerrung der Übergabesituation sollte geplant sein, sodass bei Übergabe des Kindes und Ablage von Kleidungsstücken im Garderobenbereich Abstände eingehalten werden können.
Der Hof sollte für pädagogische Mitarbeitende leicht zu überblicken sein, sodass sich Gruppen getrennt voneinander aufhalten können.
Die Inhalte der Wissensplattform dienen als Planungsempfehlungen und können von den Nutzenden in Ihre Planung integriert werden. Sie dienen jedoch ausschließlich als ergänzende Empfehlung zu geltenden Gesetzen und Richtlinien. Aktuelle Sicherheits- und Bauvorschriften müssen eingehalten werden.