Kohortierbarkeit
Das Gebäude sollte im pandemischen Fall in Kohortenbereiche, Tagespflege, Hauswirtschaft und Verwaltung separiert werden können. Kohortenbereiche bestehen aus allen Zimmern einer Wohngruppe, einem ausreichend großen Aufenthaltsraum und Speiseraum, einem Pflegestützpunkt und ggf. einem Mitarbeitendenpausenraum, Sanitäranlagen, Aufbereitungsraum und Lagerräumen.
Empfehlungen für Alten-/Pflegeheim
Die Größe eines Kohortenbereichs sollte jeweils nach Kapazität des Pflegeteams gewählt werden. Sobald mehr als eine Wohngruppe infiziert ist, können diese funktional im Betrieb zusammengelegt werden.
Die Patient*innenzimmer sollten als Einzelzimmer mit eigener Sanitäranlage konfiguriert sein. Für Paare können Zimmer mit verschieb- bzw. herausnehmbaren Wänden oder einem Vorflur/ Vorraum mit Zugang zu den jeweiligen Einzelzimmern geplant werden.
Die Zimmer müssen eine ausreichende Größe vorweisen, damit Pflegende Hilfsmittel wie z.B. Lifter uneingeschränkt nutzen können. Außerdem sollte ausreichend Bewegungsfreiheit und Abstellflächen vorhanden sein.
Die jeweiligen Wohnbereiche sollten innerhalb eines Geschosses und ohne lange Flure angeordnet sein.
Vom Pflegestützpunkt aus sollte der Zugang zum Wohnbereich einsehbar sein.
Umkleiden sollten unmittelbar am Personaleingang oder alternativ auf/vor den einzelnen Wohnbereichen angeordnet sein. Die Dimensionierung der Umkleiden sollte die Einhaltung der Mindestabstände ermöglichen.
Die Inhalte der Wissensplattform dienen als Planungsempfehlungen und können von den Nutzenden in Ihre Planung integriert werden. Sie dienen jedoch ausschließlich als ergänzende Empfehlung zu geltenden Gesetzen und Richtlinien. Aktuelle Sicherheits- und Bauvorschriften müssen eingehalten werden.