Kohortierbarkeit
Die Einrichtung sollte im pandemischen Fall in Kohortenbereiche separiert werden können. Kohortenbereiche bestehen aus allen Zimmern, die eine räumliche und/ oder zeitliche Trennung von Infektsprechstunden ermöglichen.
Empfehlungen für Arztpraxis
Falls keine zeitliche Staffelung der Infektionssprechstunde und der regulären Sprechstunde besteht, sollte wenn möglich ein getrenntes Wartezimmer für Patient*innen mit Infektionsverdacht vorgehalten werden.
Es sollten ausreichend Wartezimmer und Wartebereiche vorhanden sein. Die Wartezimmer sollten ausreichend groß dimensioniert werden, sodass der Abstand in pandemischen Zeiten zwischen Patient*innen 1,5m beträgt. Wartezimmer sind Wartebereichen bei nicht ausreichender Belüftung von Fluren vorzuziehen.
Eine diverse Struktur aus unterschiedlich großen Räumen begünstigt die flexible Umnutzung der vorhandenen Räumlichkeiten in akuten pandemischen Situationen zur Kohortierung und Umsetzung von Impfungkampangen.
Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Behandlungszimmer mehr als anwesende Ärzt:innen vorhanden sein. Dadurch kann während der Nutzung eines Behandlungszimmer das weitere Zimmer hygienisch vor- oder nachbereitet werden oder die zusätzlichen Räumlichkeiten zur Kohortierung von Patient*innen genutzt werden.
Die Inhalte der Wissensplattform dienen als Planungsempfehlungen und können von den Nutzenden in Ihre Planung integriert werden. Sie dienen jedoch ausschließlich als ergänzende Empfehlung zu geltenden Gesetzen und Richtlinien. Aktuelle Sicherheits- und Bauvorschriften müssen eingehalten werden.