Belüftung

In allen Aufenthaltsbereichen sollte eine hohe Luftwechselrate möglich und überwachbar sein. Je höher die Luftwechselrate ist, desto geringer ist das Infektionsrisiko bei luftgetragenen Infektionswegen. Zudem wird einer Hitzebildung durch ausreichende mechanische Belüftung vorgebeugt.
Belüftung
Empfehlungen für Alten-/Pflegeheim
Infektionspräventives Potenzial
hoch
mittel
gering
Aufwand in der Umsetzung Neubau
groß
mäßig
gering
nicht möglich
Aufwand in der Umsetzung Bestand
groß
mäßig
gering
nicht möglich
Wenn möglich sollten hochfrequentierte Räume wie Speise- & Aufenthaltsräume, Sanitäranlagen, Multifunktionsräume, Flure, Besucherräume, Umkleiden, Pflegestützpunkt und Pausenräume mechanisch belüftet sein.
In einer pandemische Situation sollte in den genannten Räumen eine CO2-Konzentration von < 800 ppm bzw. Mindestlüftung >54 m3/(Stunde · Person) und in einer normalen Situation eine CO2-Konzentration von < 1000 ppm, Mindestlüftung >36 m3/(Stunde · Person) bestehen.
Es sollten festinstallierte CO2 Messgeräte in allen Gemeinschaftsräumen installiert sein. In größeren Räumen sind mehrere Messgeräte sinnvoll. Die Displays müssen immer sichtbar sein. Bei Einsatz einer RLT-Anlage müssen die Daten zentral erfassbar sein. Fest installierte Sensoren sind mobilen vorzuziehen. Mitarbeitende müssen über die Nutzung und erforderliche Handlungen bei Messung einer ungenügenden Luftqualität aufgeklärt sein.
In hochfrequentierten Räumen wie Eingangsbereich, Speiseräumen und Fluren sollte eine Querlüftung oder starke Durchlüftung durch fassadenseitige, großzügige Fensterflächen möglich sein. Oberlichter eignen sich besonders für die Vereinbarkeit von guter Durchlüftung und gleichzeitiger Personensicherheit.
In den Wohnbereichen ist eine lüftungstechnische Lösung vorzusehen, die es verhindert, dass es zu Querkontaminationen zwischen Wohnräumen untereinander über den Flur kommt. Dafür sollte der Flur sehr gut be- und entlüftet werden und als Senke fungieren.
Die Inhalte der Wissensplattform dienen als Planungsempfehlungen und können von den Nutzenden in Ihre Planung integriert werden. Sie dienen jedoch ausschließlich als ergänzende Empfehlung zu geltenden Gesetzen und Richtlinien. Aktuelle Sicherheits- und Bauvorschriften müssen eingehalten werden.
Ansicht des Alten-und Pflegeheims
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