Baukonstruktiver und prozessualer Gesundheitsschutz

Die Gestaltung unserer gebauten Umgebung hat durch die Bauteilfügung, die Materialwahl, die Grundrissstruktur, die Ausstattungsobjekte und die technische Gebäudeausstattung einen unmittelbaren Einfluss auf die Tätigkeiten und Prozesse im Gebäudeinneren und schlussendlich das Wohlbefinden der Nutzenden. Die Architektur vereint somit wortwörtlich eine Vielzahl gesundheitsschützender Maßnahmen unter einem Dach und beeinflusst die Zusammenkunft von potenziellem Wirt und Erregern. An dieser Stelle werden Empfehlungen und mögliche Entwurfsprinzipien zum baulichen Gesundheitsschutz vorgestellt sowie bauspezifische Fragestellungen tiefergehend anhand von Artikeln beantwortet.

Zwei Personen schauen auf ein Klemmbrett während die eine Person darauf schreibt.
Quelle: Pavel Danilyuk/Pexels
» Der Bau ist nicht der, sondern ein sich bedingender Faktor für die Infektionsprävention. «
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Sunder
Grundlagenartikel
Informieren Sie sich über die grundlegenden Konzepte und Zusammenhänge des Baus hinsichtlich des Gesundheitsschutzes.
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Bau
Warum betrifft der bauliche Gesundheitsschutz alle Infrastrukturen?
Warum der bauliche Gesundheitsschutz für alle Gebäude relevant ist und wo welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen, erfahren Sie hier. Denn wichtig bei der Entscheidungsfindung ist eine Abwägung, welche Infektionserreger in welchen Infrastrukturen relevant sind und infektionspräventiver Maßnahmen bedürfen.
Bau
Der Mehrwert des baulichen Gesundheitsschutzes
Die Gestaltung unserer gebauten Umgebung hat durch die Bauteilfügung, die Materialwahl, die Grundrissstruktur, die Ausstattungsobjekte und die technische Gebäudeausstattung einen unmittelbaren Einfluss auf die Tätigkeiten und Prozesse im Gebäudeinneren und schlussendlich das Wohlbefinden der Nutzenden. Die Architektur vereint somit wortwörtlich eine Vielzahl gesundheitsschützender Maßnahmen unter einem Dach und beeinflusst die Zusammenkunft von potentiellem Wirt und Erregern.
Mehrere Personen schauen sich architektonische Pläne an.
Forschung
Wie wird zum baulichen Gesundheitsschutz geforscht?
Ein breites Spektrum möglicher Forschungsmethoden qualitativer, quantitativer, experimenteller und simulativer Art werden für die interdisziplinäre Forschungsarbeit genutzt, um der Komplexität des baulichen Gesundheitsschutzes gerecht zu werden. Die Methoden des baulichen Gesundheitsschutzes werden im Folgenden beschrieben.
hand with glove holding petri dish with pathogens
Bau
Infektionskritische Bereiche und Tätigkeiten
Listen mit infektionskritischen Bereichen und Tätigkeiten je Infrastruktur
Eine Hospitalhalle des 16. Jahrhunderts mit verschiedenen Krankenpflegeszenen
Bau
Die Entwicklung des Krankenhausbaus von 1400 bis 1945
Der Krankenhausbau hat bereits eine lange und wandlungsreiche Geschichte, die eng mit sozio-ökonomischen, religiösen und wissenschaftlichen Entwicklungen einhergeht. Hier gibt es einen Überblick der Entwicklungen ab dem 15. Jahrhundert bis 1945 in Europa.
Allgemeines Krankenhaus in Wien, 1783–1784
Bau
Die Entwicklung des Krankenhausbaus im deutschsprachigen Raum ab 1945
Der rasante technische, soziale und medizinische Wandel in Deutschland seit dem zweiten Weltkrieg führt zu einem drastischen Wandel des Krankenhausbaus.
Grafik über die Leistungsphasen nach der HOAI
Quelle: IKE
Empfehlungen für den Bau
Die folgende Liste umfasst die baulichen Empfehlungen aller Infrastrukturen. Deren konkrete Entwurfsprinzipien, und diesen zugeordnete Empfehlungen sowie erläuternde Best-Practice-Beispiele können auf den jeweiligen Infrastrukturseiten eingesehen werden. Weitere infrastrukturübergreifende Empfehlungen der Lüftungstechnik befinden sich auf der Seite Lüftungstechnik.
Filter
Liste
Gesamtempfehlungsliste
Infrastruktur
Alten- und Pflegeheime
Arztpraxen
Kindertagesstätten
Schulen
Zurücksetzen
Infektionspräventives Potenzial
hoch
mittel
gering
Aufwand in der Umsetzung Neubau
groß
mäßig
gering
nicht möglich
Aufwand in der Umsetzung Bestand
groß
mäßig
gering
nicht möglich
Es sollten Sichtfenster zu hochfrequentierten Räumen wie Klassenzimmer, dem Vorraum der Sanitäranlagen und zur Cafeteria verbaut sein.
Eine vom Außenraum erkennbare Lesbarkeit der Raumanordnung (Fassade, Kubatur, Beschilderung) sollte sichergestellt sein.
Zugänge zum Kohortenbereich sollten für Kinder einen hohen Wiedererkennungswert haben.
Bewegungsflächen sollten zur einfachereren Reinigbarkeit und Desinfektion möglichst ohne Stützpfeiler und ohne Vor-/Rücksprünge gebaut sein.
Die Grundrissstruktur sollte einfach gehalten werden, eine zentrale Magistrale sowie eindeutig auffindbare Erschließungskerne bieten.
Hochfrequentierte Funktionsbereiche wie die einzelnen Trakte von Jahrgangsstufen, die Trakte von Fachräumen, die Cafeteria, Bibliothek, Sporthalle und Verwaltung sollten jeweils über separate innenliegende Zugänge oder eine gemeinsame außenliegende Zuwegung verfügen.
Die Breite von Bewegungsflächen sollte je nach Frequentierung angepasst sein. Im Pandemiefall können überdachte Außenflächen hinzugeschaltet werden.
Übergeordnete Funktionsbereiche (z.B. Cafeteria und Sporthalle) sollten zentral erreichbar sein, ohne dass andere Funktionsbereiche und Kohorten durchkreuzt werden müssen. Ebenfalls sollten Kohorten erreichbar sein ohne andere Kohorten zu durchqueren.
Fluchtwege sollten für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt sein, um als zusätzliche Erschließungswege in pandemischen Situationen zu fungieren.
Freistehende Gebäude, insbesondere Pavillon- und Kammstrukturen, Gebäude mit Innenhof, und/oder Außentreppen, bei kompakteren Strukturen aber auch Laubengänge oder Terrassierung erleichtern eine dezentrale, außenliegende Erschließung.
Die jeweiligen Kohortenbereiche sollten ohne lange Flure angeordnet sein.
Wichtige und jahrgangsübergreifende Einrichtungen wie die Cafeteria, Bibliothek, Sporthalle, Verwaltung und Lehrerzimmer sollten zentral angeordnet sein.
Unmittelbar neben den jeweiligen Kohortenbereichen und jahrgangsspezifisch angegliederte Flächen wie ein Raucherbereich, Spielplatz, etc., vermeiden das Abkürzen durch andere Kohortenbereiche und Funktionsbereiche.
Schulhöfe mit ausreichender Größe und mit verschiedenen Zugängen erlauben eine temporäre Unterteilung in Kohortenbereiche.
Der Schulhof sollte leicht zu überblicken sein.
Das Lehrerzimmer sollte bei einem großen Lehrerkollegium durch raumhoch abschließende Trennwände in stufenspezifische Gruppen unterteilbar sein oder durch Ausweichräume ergänzt werden. Genügend Waschbecken sollten für die jeweils entstehenden Bereiche vorgehalten sein.
Der Platzbedarf für die Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung sollte mitgeplant sein.
Es sollten Multifunktionsräume und -flächen innenliegend oder außenliegend am Eingangsbereich bzw. an den Zugängen auf das Gelände vorhanden sein. Die außenliegenden Flächen sollten eben und trittfest sein sowie mit einer Stromversorgung bspw. für die Nutzung der Fläche als Teststation ausgestattet sein.
Jede Schule sollte eine Innenfläche wie die Sporthalle, Aula, etc. zur Umnutzung für temporäre Test- bzw. Behandlungsstationen oder für getrennten Unterricht und Klausuren technisch und prozessual vorbereiten.
Im Außenraum sollten räumlich, akustisch sowie visuell voneinander getrennte und befestigte Flächen zur barrierefreien und temporären Nutzung vorgehalten werden. Diese können als Außenklassenzimmer eingerichtet oder als Freiluftcafeteria genutzt werden.
Es sollten ausreichend große Freiflächen pro Kohortenbereich vorgehalten werden, die auch bspw. durch Segeltücher beschattet werden können.
Wenn möglich sollten Klassen-, Fach-, Pausen- & Gruppenräume, Flure, Lehrerzimmer, Aula, Cafeteria, Sanitäranlagen und die Nachmittagsbetreuung mechanisch belüftet werden.
CO2 Messgeräte sollten in allen hochfrequentierten Räumen im Türbereich 1,1m hoch oder unter der Decke aufgestellt sein. In größeren Räumen sind mehrere Messgeräte sinnvoll. Die Displays müssen immer sichtbar sein. Bei Einsatz einer RLT-Anlage müssen die Daten zentral erfassbar sein. Fest installierte Sensoren sind mobilen vorzuziehen. Mitarbeitende müssen über die Nutzung und erforderliche Handlungen bei Messung einer ungenügenden Luftqualität aufgeklärt sein.
In einer pandemische Situation sollte in Klassen-, Fach-, Pausen- & Gruppenräumen, Fluren, Lehrerzimmer, Aula, Cafeteria, Sanitäranlagen und der Nachmittagsbetreuung eine CO2 -Konzentration von < 800 ppm bzw. Mindestlüftung >54 m3/(Stunde · Person) und in einer normalen Situation eine CO2 -Konzentration von < 1000 ppm, Mindestlüftung >36 m3/(Stunde · Person) bestehen.
Falls nur eine gemeinsame, innenliegende Erschließung aller Kohortenbereiche vorhanden ist, sollte diese verstärkt belüftet werden können. Korridore sollten generell mit Fenstern oder Oberlichtern bzw. einer RLT-Anlage ausgestattet sein. Ist eine bauliche Kohortierung vorgesehen, so ist auch die Belüftung entsprechend vorzusehen, sodass Querkontaminationen durch lüftungstechnische Kohortierung vermieden werden.
Bodentiefe Fenster oder Doppelflügeltüren nach Außen und möglichst auf zwei Seiten des Klassenraumes sollten die Möglichkeit einer guten, natürlichen Durchlüftung bieten. Große Fensterflächen müssen beschattet sein. Die Personensicherheit muss in allen Geschossen gegeben sein.
Bedarfsgerechte Lagerflächen in Form von Regalen, Spints oder Vorräumen sollten pro Kohortenbereich vorgehalten werden.
Zugängliche Schließfächer für Unterrichtsmaterialien sollten in Klassenzimmern zur Verfügung stehen.
Sanitäranlagen müssen für Lehrkräfte und Schüler*innen getrennt vorhanden sein.
Es sollten Seifen- und Papierspender mit überwachbarem Füllstand verbaut sein.
Die Toilettenspülung und Waschbecken sollten automatisch oder kontaktlos funktionieren.
Klassenräume sollten mit einen Lehrkraftbereich mit 1,5-2m Abstand zum Schüler*innenbereich zoniert sein.
Für eine Grundreinigung im Zuge einer Ausbruchssituation sollten die Oberflächen von Böden und Mobiliar glatt und gut abwischbar sein, sodass eine Wischdesinfektion suffizient durchgeführt werden kann.
Klassen- und Multifunktionsräume sollten mit einem Mikrofon, einer Leinwand, einem Projektor bzw. einem Smartboard oder Webcam und einer ausreichend starken Internetverbindung für Streaming ausgestattet sein. Das Übertragen eines Streams sollte in andere Klassenräume und in das Homeschooling möglich sein. Ein LAN-Kabel Anschluss und eine Steckdose muss in der Nähe des Lehrerpults vorgehalten werden.
Ein Zugriff auf das Wlan und eine Stromversorgung sollten auch in Außenklassenzimmern verfügbar sein.
Ein Klassenraum sollte ein Mindestmaß an akustischer Qualität haben, sodass eine Lehrkraft sowohl guten Präsenz- als auch digitalen Unterricht abhalten kann.
Eine gute Übersicht in die einzelnen Funktionsbereiche sollte für die Betreuende gewährleistet sein. Kinder sollten dagegen eine gute Übersicht nur über ihren eigenen Kohortenbereich haben.
Zugänge zum Kohortenbereich sollten für Kinder einen hohen Wiedererkennungswert haben. Es sollte Farb- und Materialwechsel zwischen Gebäudeabschnitten und einzelnen Kohortenbereichen sowie eine Wegeführung durch das Gebäude mittels Farbe, Bebilderung oder Gegenständen zu einzelnen Kohorten und Funktionsbereichen geben.
Die Grundrissstruktur sollte einfach gehalten sein und eine zentrale Magistrale sowie eine klare vertikale und gut sichtbare Erschließung bieten.
Es sollte eine zentrale Erschließung auf das Gelände mit Schutzschleuse vorhanden sein. Nach Möglichkeit sollte der Haupteingang bzw. Nebeneingänge von dem jeweiligen gruppenspezifischen Zugang zu überblicken sein.
Es sollte eine separate außen- und innenliegende Erschließung pro Kohortenbereich vorhanden sein.
Vom Haupteingang sollten direkte, außenliegende Wege zu den jeweiligen guppenspezifischen Zugängen zur Übergabe des Kindes angelegt sein. Die Zuwegung sollte einen festen Untergrund aufweisen.
Fluchtwege sollten für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt sein, um als zusätzliche Erschließungswege in pandemischen Situationen zu fungieren.
Freistehende Gebäude, insbesondere Pavillon- und Kammstrukturen, Gebäude mit Innenhof, und/oder Außentreppen, bei kompakteren Strukturen aber auch Laubengänge oder Terrassierung erleichtern eine dezentrale, außenliegende Erschließung.
Es sollten getrennte Kohortenbereiche bestehend aus einem Gruppenraum, einer Sanitäranlage, ein Essensraum, einer Garderobe und ggf. einer (Tee-)Küche geplant werden.
Die jeweiligen Kohortenbereiche sollte innerhalb eines Geschosses und ohne lange Flure angeordnet sein.
Eine räumliche Entzerrung der Übergabesituation sollte geplant sein, sodass bei Übergabe des Kindes und Ablage von Kleidungsstücken im Garderobenbereich Abstände eingehalten werden können.
Der Hof sollte für pädagogische Mitarbeitende leicht zu überblicken sein, sodass sich Gruppen getrennt voneinander aufhalten können.
Es sollten Multifunktionsräume und -flächen innenliegend oder außenliegend am Eingangsbereich bzw. an den Zugängen auf das Gelände geschaffen werden. Die außenliegenden Flächen sollten eben und trittfest sein sowie mit einer Stromversorgung bspw. für die Nutzung der Fläche als Teststation ausgestattet sein.
Zur Isolation von potentiell infektiösen Kindern bis zur Abholung durch Erziehungsberechtige, sollte ein Multifunktionsraum temporär umnutzbar sein. Dieser Raum muss gut belüftet sein.
Gruppenräume sollten für eine flexible Nutzung dimensioniert sein, sodass Flächen für kohortenspezifisches Schlafen, Essen, regulären Betrieb und Bewegungsspiele vorhanden sind. Es wird Fläche für das Hinlegen auf den persönlichen Matratzen benötigt.
Es sollten ausreichend große Freiflächen pro Kohortenbereich vorgehalten werden, die auch bspw. durch Segeltücher beschattet werden können.
Wenn möglich sollten Multifunktions-, Gruppen-, Schlaf- und Essensräume, Sanitäranlagen und der temporäre Isolationsraum mechanisch belüftet sein.
CO2 Messgeräte sollten in allen hochfrequentierten Räumen im Türbereich außerhalb der Reichweite von Kindern oder unter der Decke aufgestellt sein. In größeren Räumen sind mehrere Messgeräte sinnvoll. Die Displays müssen immer sichtbar sein. Bei Einsatz einer RLT-Anlage müssen die Daten zentral erfassbar sein. Fest installierte Sensoren sind mobilen vorzuziehen. Mitarbeitende müssen über die Nutzung und erforderliche Handlungen bei Messung einer ungenügenden Luftqualität aufgeklärt sein.
In einer pandemische Situation sollte in Multifunktions-, Gruppen-, Schlaf- und Essensräumen, Sanitäranlagen und dem temporären Isolationsraum eine CO2-Konzentration von < 800 ppm bzw. Mindestlüftung >54 m3 /(Stunde · Person) und in einer normalen Situation eine CO2-Konzentration von < 1000 ppm, Mindestlüftung >36 m3/(Stunde · Person) bestehen.
Falls nur eine gemeinsame, innenliegende Erschließung aller Kohortenbereiche vorhanden ist, sollte diese verstärkt belüftet werden können. Korridore sollten generell mit Fenstern oder Oberlichtern bzw. einer RLT-Anlage ausgestattet sein. Ist eine bauliche Kohortierung vorgesehen, so ist auch die Belüftung entsprechend vorzusehen, sodass Querkontaminationen durch lüftungstechnische Kohortierung vermieden werden.
Aufenthalts- und Erschließungsräume, die für die Übergabe und als Gaderobe genutzt werden, sollten ausreichend Fenster mit der Möglichkeit der großflächigen Öffnung zur regelmäßigen Lüftung haben. Oberlichter eignen sich besonders für die Vereinbarkeit von guter Durchlüftung und gleichzeitiger Personensicherheit.
Versorgungsgegenstände wie z.B. Spielsachen und Bettzeug sollten kohortenspezifisch aufbewahrt werden können.
In jedem Kohortenbereich muss es sowohl offene wie auch verschließbare Lagerflächen geben.
Pro Kohortenbereich sollte eine Sanitäranlage vorhanden sein.
Für Personal, Kinder und ggf. Besuchende müssen getrennte Sanitäranlagen vorhanden sein.
In Abhängigkeit zur räumlichen Situation sollte ein Waschbecken mit Warmwasser bei Gruppenräumen angeordnet sein.
Zahnputzbecher und Handtücher sollten räumlich entzerrt aufbewahrt werden können, um eine Verwechslung untereinander zu vermeiden.
Eine gemeinsame Dusche sollte zentral und gut erreichbar zwischen den einzelnen Kohortenbereichen liegen.
Es muss ein Wickeltisch pro Kohortenbereich bei den Krippenkindern vorhanden sein.
Handschuhspender sollten in der unmittelbaren Nähe der Wickeltische bei den Krippenkindern platziert sein.
Es sollten Ablageflächen in Gruppenräumen vorhanden sein.
Sanitäranlagen sollten mit einem sichtbaren und nur für die Erzieher erreichbaren Desinfektionsmittelspender ausgestattet sein.
Für eine Grundreinigung im Zuge einer Ausbruchssituation sollten die Oberflächen von Böden und Mobiliar glatt und gut abwischbar sein, sodass eine Wischdesinfektion suffizient durchgeführt werden kann.
Direkte Sichtbezüge stellen eine gute Übersichtlichkeit sicher. Dazu sollte die zentrale Anmeldung den Eingang, die Wartezimmer und die Zu- und Abgänge der Behandlungszimmer überblicken können. Bei Glastüren oder -wänden innerhalb der Arztpraxis ist auf die Privatsphäre und den Datenschutz zu achten.
Durch ein stark ausgebildetes Farb(leit)system oder Hinweisschilder auf z.B. die Infektionssprechstunde können Wegeführung in Ärztezentren und MVZs klar gekennzeichnet werden. Eine hierarchisierende Beleuchtung kann ebenfalls zur Orientierung und eindeutigen Wegeführung beitragen.
Die Erschließungskerne sollten in Ärztezentren und MVZs eindeutig auffindbar und wenn möglich einsehbar sein.
Durch Markierungen auf dem Boden im Anmeldebereich können Mindestabstände eingehalten werden.
Durch eine verdachtsspezifisch getrennte Erschließung sowie Wartebereiche können Kontakte zwischen Patient*innen mit und ohne Infektionsverdacht bis zur Anamnese vermieden werden. Im Erdgeschoss können bodentiefe Fenster eine temporäre dezentrale Erschließung ermöglichen. Eine zeitliche Staffelung der Terminvergabe ist zur Reduzierung des Infektionsrisikos ebenfalls möglich.
Die Bewegungsflächen vor der Anmeldung, im Treppenhaus, vor Aufzügen und dem Zugang zur Arztpraxis sollten ausreichend groß sein, um Wartenden und Vorbeigehenden genügend Platz mit einem Abstand von 1,5m zueinander zu garantieren.
Es sollte den Mitarbeitenden vorbehaltene Erschließungen innerhalb der Arztpraxis geben, sodass die Kontakte auf den allgemeinen Erschließungsflächen verringert werden.
Fluchtwege sollten für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt sein, um als zusätzliche Erschließungswege in pandemischen Situationen zu fungieren.
Wartezimmer/-bereich(e), Anmeldung und Praxiszugang sollten nah beieinander angeordnet sein.
Falls keine zeitliche Staffelung der Infektionssprechstunde und der regulären Sprechstunde besteht, sollte wenn möglich ein getrenntes Wartezimmer für Patient*innen mit Infektionsverdacht vorgehalten werden.
Es sollten ausreichend Wartezimmer und Wartebereiche vorhanden sein. Die Wartezimmer sollten ausreichend groß dimensioniert werden, sodass der Abstand in pandemischen Zeiten zwischen Patient*innen 1,5m beträgt. Wartezimmer sind Wartebereichen bei nicht ausreichender Belüftung von Fluren vorzuziehen.
Eine diverse Struktur aus unterschiedlich großen Räumen begünstigt die flexible Umnutzung der vorhandenen Räumlichkeiten in akuten pandemischen Situationen zur Kohortierung und Umsetzung von Impfungkampangen.
Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Behandlungszimmer mehr als anwesende Ärzt:innen vorhanden sein. Dadurch kann während der Nutzung eines Behandlungszimmer das weitere Zimmer hygienisch vor- oder nachbereitet werden oder die zusätzlichen Räumlichkeiten zur Kohortierung von Patient*innen genutzt werden.
Es sollten Multifunktionsräume und -flächen am Eingangsbereich bzw. an den Zugängen auf das Gelände geschaffen werden. Die außenliegenden Flächen sollten eben und trittfest sein sowie mit Stromversorgung bspw. für die Nutzung der Fläche als Teststation ausgestattet sein.
Falls Parkplatzflächen verfügbar sind, sollte das Szenario einer temporären Umnutzung einer Teilfläche als Anamnese-, Triage- oder Testbereich erwogen werden.
Wenn möglich sollten hochfrequentierte Räume wie Behandlungs- und Wartezimmer, Pausenraum, Sanitäranlagen sowie Flure mit Wartebereich mechanisch belüftet sein.
Es sollten festinstallierte CO2 Messgeräte im Anmeldebereich, Pausenraum, Warte- und Behandlungszimmern installiert sein. In größeren Räumen sind mehrere Messgeräte sinnvoll. Die Displays müssen immer sichtbar sein. Bei Einsatz einer RLT-Anlage müssen die Daten zentral erfassbar sein. Fest installierte Sensoren sind mobilen vorzuziehen. Mitarbeitende müssen über die Nutzung und erforderliche Handlungen bei Messung einer ungenügenden Luftqualität aufgeklärt sein.
In einer pandemische Situation sollte in Behandlungs- und Wartezimmern, Pausenraum, Sanitäranlagen und Fluren mit Wartebereich sowie generell in Infektionsbehandlungszimmern eine CO2 -Konzentration von < 800 ppm bzw. Mindestlüftung >54 m3/(Stunde · Person) und in einer normalen Situation eine CO2 -Konzentration von < 1000 ppm, Mindestlüftung >36 m3/(Stunde · Person) bestehen.
Eine Querlüftung bzw. großzügige Fensterflächen ermöglichen eine natürliche Belüftung in hochfrequentierten Aufenthaltsräumen wie Pausenraum, Behandlungs- und Wartezimmer. Eckzimmer sind für die Belüftung vorteilhaft. Zusätzliche Oberlichter können zu einer verbesserten natürlichen Belüftung beitragen. Eine mechanische Belüftung ist einer natürlichen Belüftung allerdings vorzuziehen.
Funktionsräume sollten innenliegend und Behandlungszimmer, Wartezimmer etc. außenliegenden angeordnet sein, damit diese mit großen Fensterflächen ausgebildet werden können.
Im Falle einer mechanischen Be- und Entlüftung kann ein niedrigerer Luftdruck in den Behandlungszimmern und im Wartebereich die Ausbreitung von Aerosolen in die restlichen Räumlichkeiten der Praxis reduzieren.
Es sollte reine und unreine Lagerflächen geben, die nur für das Personal zugänglich sind.
Für Patient*innen und Personal müssen getrennte Sanitäranlagen vorhanden sein.
Es sollte nach Möglichkeit eine Durchreiche zwischen dem Labor und den Sanitäranlagen der Patient*innen geben, um Transportwege zu vermeiden.
Reine und unreine Arbeitsplätze (z.B. für die Vorbereitung von Spritzen/Aufbereitung von Medizinprodukte) sollten voneinander getrenntvorhanden sein. Dazu kann bspw. als Minimalanforderung ein Spritzschutz zwischen Waschbecken und reinen Arbeitsplätzen installiert werden.
Händedesinfektionsmittelspender sollten jeweils maximal in Armlängenabstand an allen Arbeitsplätzen der Mitarbeitenden positioniert sein. Zusätzlich sollten sie auch in Sanitäranlagen und am Eingang unmittelbar einsehbar angebracht sein. Alternativ sollte es Kitteltaschenflaschen für Mitarbeitende geben.
Bei Behandlungen, bei denen Sekrete freigesetzt werden, sollte ein Waschbecken möglichst ohne Überlauf vorhanden sein.
Das Labor sollte über ausreichend große und leicht zu reinigende sowie desinfizierbare Arbeits- und Lagerflächen verfügen.
Für eine Grundreinigung im Zuge einer Ausbruchssituation sollten die Oberflächen von Böden und Mobiliar glatt und gut abwischbar sein, sodass eine Wischdesinfektion suffizient durchgeführt werden kann.
Durch eine geeignete Telefonanlage und Softwarepakete zur Digitalisierung von Prozessen (Terminvergabe, remote Krankmeldungen, Rezeptausstellung etc.) können Patient*innenkontakte innerhalb der Praxis vermieden werden.
Zugänge zu Kohortenbereichen sollten einen hohen Wiedererkennungswert haben. Es sollte Farb- und Materialwechsel zwischen Gebäudeabschnitten und einzelnen Patient*innenzimmern sowie eine Wegeführung durch das Gebäude mittels Farbe, Bebilderung oder Gegenständen zu einzelnen Kohorten und Funktionsbereichen geben. Eine hierarchisierende Beleuchtung sollte Patient*innen ebenfalls in der Wegeführung anleiten.
Die Grundrisstruktur sollte einfach gehalten werden sowie eindeutig auffindbare Erschließungskerne bieten.
Programmatische Anziehungspunkte und breite Hauptachsen unterstützten zielgerichtete Bewegungsmuster.
Ein individuell gestalteter Aufenthaltsraum sollte pro Kohorte als Orientierungs- und Anlaufpunkt vorhanden sein.
Die Breite von Bewegungsflächen sollte je nach Frequentierung angepasst sein.
Bewegungsflächen sollten zur einfacheren Reinigbarkeit und Desinfektion möglichst ohne Stützpfeiler und ohne Vor-/Rücksprünge gebaut sein.
Durch Fenster sichtbare Orientierungspunkte im Außenraum unterstützen die Verortung von Menschen, die mit Demenz leben, im Gebäude. Das Vermeiden von Sichtbezügen zwischen unterschiedlichen inneren Bereichen des Gebäudes reduziert den Bewegungsdrang.
Es sollte nur einen zentralen Eingang auf das Gelände geben. Jedes Gebäude des Pflegeheims sollte nur überwachte Zugänge aufweisen. Zusätzlich zu einem Haupteingang sollte eine innenliegende, separate Erschließung für einzelne Wohnbereiche ermöglicht werden.
Die separate Erschließung pro Kohortenbereich sollte über einen Aufzug möglich sein.
Der Besucherbereich sollte von außen oder direkt vom Haupteingang aus erreichbar und einsehbar sein.
Übergeordnete Funktionsbereiche (z.B. Cafeteria und Zentrallager, Küche) der Pflegeeinrichtung sollten zentral erreichbar sein, ohne dass andere Funktionsbereiche und Kohorten durchkreuzt werden müssen. Ebenfalls sollten Kohorten erreichbar sein ohne andere Kohorten zu durchqueren.
Fluchtwege sollten für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt sein, um als zusätzliche Erschließungswege in pandemischen Situationen zu fungieren.
Der Verwaltungstrakt und weitere Funktionsbereiche der Mitarbeitenden sollten eigenständig zu erschließen sein. Die Zutrittsmöglichkeiten sollten durch Schlüssel/ Transponder geregelt sein.
Es sollte einen zentral erreichbaren Abschiedsraum mit unmittelbarem Zugang nach Außen geben.
Freistehende Gebäude, insbesondere Pavillon- und Kammstrukturen, Gebäude mit Innenhof und/oder Außentreppen, bei kompakteren Strukturen aber auch Laubengänge oder Terrassierung erleichtern eine dezentrale, außenliegende Erschließung.
Die Größe eines Kohortenbereichs sollte jeweils nach Kapazität des Pflegeteams gewählt werden. Sobald mehr als eine Wohngruppe infiziert ist, können diese funktional im Betrieb zusammengelegt werden.
Die Patient*innenzimmer sollten als Einzelzimmer mit eigener Sanitäranlage konfiguriert sein. Für Paare können Zimmer mit verschieb- bzw. herausnehmbaren Wänden oder einem Vorflur/ Vorraum mit Zugang zu den jeweiligen Einzelzimmern geplant werden.
Die Zimmer müssen eine ausreichende Größe vorweisen, damit Pflegende Hilfsmittel wie z.B. Lifter uneingeschränkt nutzen können. Außerdem sollte ausreichend Bewegungsfreiheit und Abstellflächen vorhanden sein.
Die jeweiligen Wohnbereiche sollten innerhalb eines Geschosses und ohne lange Flure angeordnet sein.
Vom Pflegestützpunkt aus sollte der Zugang zum Wohnbereich einsehbar sein.
Umkleiden sollten unmittelbar am Personaleingang oder alternativ auf/vor den einzelnen Wohnbereichen angeordnet sein. Die Dimensionierung der Umkleiden sollte die Einhaltung der Mindestabstände ermöglichen.
Es sollten Multifunktionsräume und -flächen innenliegend oder außenliegend am Eingangsbereich bzw. an den Zugängen auf das Gelände vorhanden sein. Die außenliegenden Flächen sollten eben und trittfest sein sowie mit einer Stromversorgung bspw. für die Nutzung der Fläche als Teststation oder als temporärer Besucherbereich ausgestattet sein und mit einem Fahrzeug inkl. Wendemöglichkeit erreichbar sein.
Es sollte im Akutfall die Möglichkeit zum Errichten einer temporären Schleuse mit Abwurfeimer, Handschuhspender, Desinfektionsmittelspender, Tütenspender, und Hocker und einer Fläche von ca. 2x2m zum An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung vor jedem Wohnbereich und am Personaleingang geben. Andernfalls kann der Vorbereich eines Patient*innenzimmers dafür genutzt werden.
Es sollten ausreichend große und barrierefreie Freiflächen pro Kohortenbereich vorhanden sein, die auch bspw. durch Segeltücher beschattet werden können.
Wenn möglich sollten hochfrequentierte Räume wie Speise- & Aufenthaltsräume, Sanitäranlagen, Multifunktionsräume, Flure, Besucherräume, Umkleiden, Pflegestützpunkt und Pausenräume mechanisch belüftet sein.
In einer pandemische Situation sollte in den genannten Räumen eine CO2-Konzentration von < 800 ppm bzw. Mindestlüftung >54 m3/(Stunde · Person) und in einer normalen Situation eine CO2-Konzentration von < 1000 ppm, Mindestlüftung >36 m3/(Stunde · Person) bestehen.
Es sollten festinstallierte CO2 Messgeräte in allen Gemeinschaftsräumen installiert sein. In größeren Räumen sind mehrere Messgeräte sinnvoll. Die Displays müssen immer sichtbar sein. Bei Einsatz einer RLT-Anlage müssen die Daten zentral erfassbar sein. Fest installierte Sensoren sind mobilen vorzuziehen. Mitarbeitende müssen über die Nutzung und erforderliche Handlungen bei Messung einer ungenügenden Luftqualität aufgeklärt sein.
In hochfrequentierten Räumen wie Eingangsbereich, Speiseräumen und Fluren sollte eine Querlüftung oder starke Durchlüftung durch fassadenseitige, großzügige Fensterflächen möglich sein. Oberlichter eignen sich besonders für die Vereinbarkeit von guter Durchlüftung und gleichzeitiger Personensicherheit.
In den Wohnbereichen ist eine lüftungstechnische Lösung vorzusehen, die es verhindert, dass es zu Querkontaminationen zwischen Wohnräumen untereinander über den Flur kommt. Dafür sollte der Flur sehr gut be- und entlüftet werden und als Senke fungieren.
Pro Kohortenbereich sollte ein reiner und ein unreiner Lagerraum vorhanden sein. Im Isolationsfall muss das zugewiesene Personal alle erforderlichen Materialien und Pflegemittel erreichen, ohne Kontakt zu anderen Kohorten.
Pro Wohnbereich sollte es eine geschlossene Lagerfläche mit Steckdosen für Gerätschaften und Hilfsmittel wie Lifter, Reinigungsmaschinen, Hebe- und Pflegemittelwagen vorgesehen sein.
Es sollten flexibel nutzbare Lagerflächen vorgesehen sein, in denen Desinfektionsmittel, PSA und Mobiliar aus Bereichen, die temporär nicht mehr genutzt werden sollen, gelagert werden kann.
Sanitäranlagen sollten getrennt für Bewohnende wie für Besuchende bei Gemeinschaftsräumen vorhanden sein.
Für Personal und Bewohnende müssen pro Wohnbereich getrennte Sanitäreinrichtungen vorhanden sein.
Sanitärzellen für Bewohnende sollten ausreichend dimensioniert sein, um einen reibungslosen Pflegebetrieb zu ermöglichen.
In unmittelbarer Nähe zu den Umkleiden sollten WC-Anlagen und Duschen für Mitarbeitende vorhanden sein.
Eine Halterung für Desinfektionsmittelspender (DMS) sollte in jedem Bewohnendenzimmer sichtbar und gut erreichbar am Point of Care vorhanden sein. Nach Bedarf ist die Desinfektionsmittelflasche anzubringen. In jedem Personalraum sollte ein festinstallierter DMS angebracht werden. In jedem reinen und unreinen Arbeitsraum muss ein DMS vorgehalten werden. Zugänglichkeit sollte nur für Mitarbeitende gegeben sein.
Ein unreiner Arbeitsraum sollte pro Wohnbereich mit geeigneter Ausstattung (z.B. Reinigungs-Desinfektionsgeräte (RDG) ) zur suffizienten Aufbereitung von Pflegematerialien und -gegenständen vorhanden sein.
An den Ausgängen der Umkleiden sollte es einen Abwurfeimer für unreine Arbeitskleidung geben.
Für eine Grundreinigung im Zuge einer Ausbruchssituation sollten die Oberflächen von Böden und Mobiliar glatt und gut abwischbar sein, sodass eine Wischdesinfektion suffizient durchgeführt werden kann.
Es sollten Seifen- und Papierspender mit überwachbarem Füllstand verbaut sein.
Pflegemittel wie Lifter, usw. können über ein Trackingsystem verortet werden
Die Pflegeeinrichtungen sollten die Möglichkeit der Nutzung einer Wlanverbindung haben. Außerdem sollten alle Arbeitsplätze der Pflegeeinrichtung mit LAN-Anschluss ausgestattet sein.
Ein digitaler Dokumentationsplatz sollte bei den Mitarbeitendenräumen vorhanden sein, besser noch einer pro Wohngruppen.
Ein moderner Klingelruf bspw. auf die Smartwatch der Mitarbeitenden kann Laufwege und direkte Kontakte reduzieren.
Die Inhalte der Wissensplattform dienen als Planungsempfehlungen und können von den Nutzenden in Ihre Planung integriert werden. Sie dienen jedoch ausschließlich als ergänzende Empfehlung zu geltenden Gesetzen und Richtlinien. Aktuelle Sicherheits- und Bauvorschriften müssen eingehalten werden.
Arztpraxen
Kindertagesstätten/ Kitas
Schulen
Alten- und Pflegeheime
Infrastruktur Arztpraxen
In Arztpraxen treffen viele Menschen, teilweise vulnerable und teilweise auch infektiöse Personen, aufeinander. Daher sollte diese Umgebung für Mitarbeitende und Patient*innen gesundheitsschützend und infektionspräventiv gebaut sein. Ein möglichst uneingeschränkter Weiterbetrieb während einer Pandemie ist essenziell, um die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten und um zu Impfkampagnen beizutragen.
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Infrastruktur Schulen
Neben einer Basishygiene für einen gesundheitsschützenden Schulalltag ist die Öffnung von Bildungseinrichtungen während einer Pandemie wichtig, um das soziale Leben von Kindern aufrechtzuerhalten, allen Kindern Zugang zur Bildung zu ermöglichen und die Erziehungsberechtigten bei der Betreuung zu entlasten.
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Infrastruktur Kindertagesstätten
Kinder benötigen eine Umgebung zum gesunden Entwickeln, Lernen und Spielen, um ihr soziales Leben sowie die frühkindliche Bildung aufrechtzuerhalten und somit eine gleichberechtigte Entwicklung und Förderung auch außerhalb des Elternhauses zu ermöglichen. Der Weiterbetrieb während einer Pandemie ist essenziell, um die betreuenden Erziehungsberechtigten zu entlasten und eine kontinuierliche Pädagogik sicherzustellen. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko, dass Infektionen in private Umfelder weitergetragen werden.
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Infrastruktur Alten- und Pflegeheime
Es ist wichtig, die vulnerablen Personen in unserer Gesellschaft zu schützen. In Alten- und Pflegeheimen sollten die Bewohnenden im Allgemeinen, aber besonders in pandemischen Situationen, vor Infektionen geschützt und gleichzeitig nicht aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Deswegen müssen beim Bau infektionspräventive Konzepte mitgedacht werden, um die Bewohnenden bestmöglich vor vermeidbaren Infektionen zu schützen und ihnen gleichzeitig ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
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Übersicht aller Grafiken der Empfehlungsliste.
Quelle: IKE